Um unseren Mandanten eine optimale und vollumfängliche Beratung bieten zu können, arbeiten wir mit sorgfältig ausgewählten Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammen.
Tätigkeiten, die nach den Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes ausschließlich durch die in § 3 StBerG genannten Berufsgruppen erbracht werden dürfen, oder die dem Segment Rechtsberatung zuzurechnen sind, werden nicht durch uns sondern durch ausgewählte Steuerberater und Rechtsanwälte in Kooperation realisiert.
Dienstleistungen
In Zusammenarbeit mit unseren selbständigen Partnern, bieten wir Ihnen rund um das Thema Steuern die nachstehenden Dienstleistungen an:
Steuerberatung und Steuererklärungen für Privatpersonen, Unternehmen und Vereine
Finanz- und Lohnbuchhaltung
Jahresabschlüsse und Einnahme-Überschuss-Rechnungen (EÜR)
Vertretung vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten
und vieles mehr
Spezialgebiete
Neben unserem allgemeinen Leistungsspektrum haben wir uns zusammen mit unseren Partnern auf verschiedene – nachstehend angeführte – Beratungsfelder spezialisiert.